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   LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14 B   

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LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14 B (https://dejure.org/2015,34570)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14 B (https://dejure.org/2015,34570)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2015 - 4 Sa 1287/14 B (https://dejure.org/2015,34570)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de

    Begründung eines formunwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses; nachträgliche Befristung; rechtsgeschäftlicher Wille

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Begründung eines formunwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses; nachträgliche Befristung; rechtsgeschäftlicher Wille

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 21 Abs. 1 BEEG, § ... 242 BGB, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 125 Satz 1 BGB, § 126 Abs. 2 BGB, § 23 TzBfG, § 21 BEEG, § 17 Satz 1 KSchG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG, § 6 Abs. 2 KSchG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 16 Satz 1 TzBfG, §§ 133, 157 BGB, § 67 Abs. 4 ArbGG, § 126 BGB, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • IWW

    § 138 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Tatbestandsberichtigungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der nachträglichen Befristung eines wegen formunwirksamer Befristung unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Zeitpunkt des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 14, 16, 17 TzBfG; § 242 BGB
    Begründung eines formunwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses; nachträgliche Befristung; rechtsgeschäftlicher Wille

  • hensche.de

    Befristung: Schriftform, Befristung: Vorabarbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321
    Begründetheit eines Tatbestandsberichtigungsantrags

  • rechtsportal.de

    §§ 14, 16, 17 TzBfG; § 242 BGB
    Zulässigkeit der nachträglichen Befristung eines wegen formunwirksamer Befristung unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wirksame Befristung trotz vorheriger Arbeitsaufnahme?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam

  • esche.de (Kurzinformation)

    Wirksame Befristung trotz vorheriger Arbeitsaufnahme?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Wirksame Befristung trotz vorheriger Arbeitsaufnahme?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Befristung eines zuvor aufgrund formunwirksamer Befristung unbefristetes Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung und Schriftformerfordernis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    Ob die Parteien das etwaige Bestehen eines unbefristeten Arbeitsvertrages bedacht haben, ist im Übrigen unerheblich (Abgrenzung zu BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf es allerdings für die wirksame nachträgliche Befristung eines zuvor wegen formunwirksamer mündlicher Befristungsabrede begründeten unbefristeten Arbeitsverhältnisses Willenserklärungen der Parteien, die gerade auf die Herbeiführung einer nachträglichen Befristung gerichtet sind (vgl. BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 14).

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer ein ihm gegenüber bis zur Arbeitsaufnahme abgegebenes schriftliches Vertragsangebot nur durch eine den Anforderungen des § 126 Abs. 2 BGB genügende Annahmeerklärung annehmen (zu allem BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 14).

    Der Arbeitnehmer kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 14).

    a.Ein aufgrund formunwirksam vereinbarter Befristung nach § 16 Satz 1 TzBfG entstandenes unbefristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nachträglich befristet werden, was bei Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes zulässig ist (BAG 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - BAGE 113, 75 zu B I 4 b der Gründe; BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 12).

    Eine rückwirkende (ex tunc) Heilung der Formunwirksamkeit der Befristungsabrede tritt nicht ein, so dass die nachträgliche Befristung stets - wie hier gegeben - einen Sachgrund erfordert (BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 12 m.w.N.).

    d.Der Umstand, dass sich die Befristungsvereinbarung vom 05.09.2013 auch auf die Vergangenheit erstreckt (" vom 30.08.2013, frühestens ab dem Tag der Arbeitsaufnahme ") und die fehlende Schriftform nicht rückwirkend geheilt werden kann (BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 12 m.w.N.), führt nicht zur (teilweisen) Unwirksamkeit der Befristungsabrede vom 05.09.2013.

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    a.Ein aufgrund formunwirksam vereinbarter Befristung nach § 16 Satz 1 TzBfG entstandenes unbefristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nachträglich befristet werden, was bei Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes zulässig ist (BAG 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - BAGE 113, 75 zu B I 4 b der Gründe; BAG 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 1184, Rn. 12).

    Dadurch wollen sie im Allgemeinen nur das zuvor Vereinbarte schriftlich festhalten und keine eigenständige rechtsgestaltende Regelung treffen (BAG 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 - BAGE 113, 75).

  • ArbG Düsseldorf, 17.11.2014 - 12 Ca 5365/14
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2014 - 12 Ca 5365/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Das beklagte Land beantragt, das Urteil der 12. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2014 - 12 Ca 5365/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06

    Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    Entspreche die Vertragsurkunde den Voraussetzungen des § 126 BGB, sei die Befristung nicht wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam (BAG 13.06.2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 14 Nr. 39).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    Ob die Vertragsparteien das etwaige Bestehen eines unbefristeten Vertrages bedacht haben, ist für die maßgebliche Geltung der neuen Befristung regelmäßig unerheblich (ständ. Rspr. seit BAG 08.05.1985 - 7 AZR 191/84, BAGE 49, 73; vgl. etwa BAG 24.05.2006 - 7 AZR 640/05, juris).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    Ob die Vertragsparteien das etwaige Bestehen eines unbefristeten Vertrages bedacht haben, ist für die maßgebliche Geltung der neuen Befristung regelmäßig unerheblich (ständ. Rspr. seit BAG 08.05.1985 - 7 AZR 191/84, BAGE 49, 73; vgl. etwa BAG 24.05.2006 - 7 AZR 640/05, juris).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14
    Werden die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder insbesondere kumulativ in gravierendem Ausmaß - regelmäßig um ein Mehrfaches - überschritten, kann eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert und Anlass für eine sorgfältige Prüfung unter Einbeziehung aller Umstände sein (zuletzt BAG 29.04.2015 - 7 AZR 310/13, NZA 2015, 928, Rn. 24 ff.).
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